Allgemeine Geschäftsbedingungen
Warenselektion
Die Rytbörse im Stall nimmt Ihre Artikel nach eigenen Kriterien ins Verkaufssortiment auf. Dabei achten wir auf nicht defekte, einwandfreie und verkaufsmögliche Artikel. Bitte beachten Sie, dass die Ware sauber und gewaschen sein muss. Die Rytbörse behält sich das Recht vor, Artikel nicht anzunehmen.
Warenannahme
Ihre Ware nehme wir gerne jeweils am Samstag von 14-16 Uhr oder nach persönlicher Vereinbarung entgegen. Sofern Sie nicht in der Nähe wohnen, können Sie uns die Artikel auch per Post zustellen. Nach Erfassung der Artikel, bekommen Sie von uns eine Quittung.
Warenrückgabe
Aufgrund fehlender Nachfrage kann die Rytbörse entscheiden, dass die Ware wieder abzuholen ist. Die Rytbörse informiert die Warenbesitzerin 60 Tage im Voraus mit Angabe des Abholungstermins. Wird die Kommissionsware bis zum angegebenen Termin vom Kunden nicht abgeholt, geht diese ins Eigentum der Rytbörse über. Sofern Ware bis zu einem Wert von max. CHF 50.—nicht innerhalb eines Jahres verkauft wird, geht diese ohne Rücksprache ins Eigentum der Rytbörse im Stall.
Verkaufspreise
Die Rytbörse im Stall legt zusammen mit Ihnen den Preis für Ihre Ware fest. Auf Ihren Wunsch wird die Rytbörse den Preis nach eigenem Ermessen bestimmen.
Preisreduktion
Sofern ein Artikel nicht innerhalb zwei Jahren verkauft werden kann, kann die Rytbörse den Verkaufspreis nach unten korrigieren ohne Rücksprache mit dem Kunden.
Verkaufserlös
Sie erhalten nach erfolgreichem Verkauf 50% des Verkaufspreises ausbezahlt. Beim Verkauf eines Sattel gehen pauschal CHF 200.00 an die Rytbörse.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt bar, via E-Banking oder TWINT jeweils regelmässig 1x im Monat.
Geschäftsbedingungen
Mit Abgabe der Ware akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen von der Rytbörse im Stall.
Stand, August 2023